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Evidenzbasierte Medizin, Impfempfehlungen und individuelle ärztliche Entscheidungen bei COVID-19

Dr. med. D.Sc. Sergio U. Dani

05. September 2026

Danistract: Gesundheitspolitische COVID-19-Impfempfehlungen sind nicht mit einer individuellen medizinischen Indikation gleichzusetzen. Insbesondere bei älteren und vulnerablen Menschen mit bereits bestehender Immunität muss der zusätzliche klinische Nutzen einer weiteren mRNA-Impfung für den konkreten Patienten anhand der verfügbaren Evidenz und seines individuellen Nutzen-Risiko-Profils beurteilt werden. Fehlt hierfür unmittelbar anwendbare experimentelle Evidenz, darf diese Unsicherheit nicht durch automatische Extrapolation, Beobachtungsdaten oder Expertenkonsens verdeckt werden. Eine populationsbezogene Empfehlung kann die ärztliche Entscheidungsfindung unterstützen, ersetzt jedoch weder die individuelle klinische Beurteilung noch die informierte Einwilligung.

Anlass für die nachfolgende Überlegung sind aktuelle Aufforderungen an Angehörige und Beistandspersonen von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeeinrichtungen, ihre Angehörigen zur Einwilligung in eine erneute COVID-19-Impfung zu motivieren. Ein solches Vorgehen wirft gerade bei hochbetagten, häufig multimorbiden Menschen und insbesondere bei Personen mit bereits bestehender Immunität wichtige wissenschaftliche, medizinische und ethische Fragen auf.

Dabei geht es nicht darum, eine einzelne Institution oder das medizinische Personal eines Pflegeheims zu kritisieren. Einrichtungen handeln häufig aufgrund übergeordneter gesundheitspolitischer Empfehlungen. Entscheidend ist vielmehr die vorgelagerte Frage, auf welcher Evidenz solche Empfehlungen beruhen und ob aus einer populationsbezogenen Empfehlung eine individuelle medizinische Indikation abgeleitet werden darf.

Evidenzbasierte Medizin verlangt eine Trennung von Empfehlung und Nachweis

Die Existenz einer gesundheitspolitischen Empfehlung bezüglich der sogenannten mRNA-Impfstoffe, die für ein modifiziertes Spike-Protein des SARS-CoV-2 kodieren, stellt keineswegs einen Nachweis dafür dar, dass diese Intervention bei jedem einzelnen Angehörigen der von der Empfehlung erfassten Bevölkerungsgruppe indiziert ist.

Eine Gesundheitsbehörde kann epidemiologische Leitlinien und allgemeine Empfehlungen für die öffentliche Gesundheit nur dann wissenschaftlich verantwortungsvoll formulieren, wenn diese auf hinreichend robuster, transparenter und kritisch bewerteter Evidenz beruhen, und zwar unter Berücksichtigung der tatsächlich untersuchten Population, der Intervention, des Vergleichspräparats, der klinisch relevanten Endpunkte und des jeweils zugrunde liegenden epidemiologischen Kontextes.

Selbst unter dieser Voraussetzung erfordert die Übertragung einer populationsbezogenen Empfehlung auf eine individuelle klinische Entscheidung die Beurteilung des konkreten Patienten. Dazu gehören unter anderem sein Ausgangsrisiko, eine bereits bestehende Immunität durch Impfung und/oder Infektion, Komorbiditäten, Gebrechlichkeit, frühere Expositionen, Begleitmedikationen, potenzielle Risiken der Intervention, verfügbare Alternativen sowie seine eigenen Präferenzen und Wertvorstellungen.

Besonders problematisch ist die Frage des zusätzlichen Nutzens

Diese Unterscheidung ist besonders bedeutsam, wenn keine zeitgemässe, unmittelbar anwendbare experimentelle Evidenz vorliegt, welche einen zusätzlichen klinischen Nutzen der Intervention in der konkret angesprochenen Zielpopulation nachweist.

Die entscheidende wissenschaftliche Frage lautet dann nicht, ob eine frühere Impfstrategie unter früheren epidemiologischen und immunologischen Bedingungen einen Nutzen gezeigt hat. Entscheidend ist vielmehr, ob eine weitere Dosis unter den heutigen Bedingungen, bei bereits immunisierten Personen, in der konkret betroffenen Alters- und Risikogruppe und für klinisch relevante Endpunkte einen zusätzlichen Nutzen bewirkt, der gegenüber den möglichen Risiken der Intervention von ausreichender Grösse ist.

Das ist eine andere wissenschaftliche Fragestellung als diejenige, die durch die ursprünglichen Zulassungsstudien beantwortet wurde.

Beobachtungsstudien, Extrapolationen früherer randomisierter Studien, immunologische Marker und Expertenkonsens können für die Generierung von Hypothesen, die Charakterisierung wissenschaftlicher Unsicherheit und die Festlegung von Forschungsprioritäten relevant sein. Sie dürfen jedoch nicht in experimentelle Evidenz umgedeutet werden, die sie nicht darstellen, und auch nicht als Nachweis einer Wirksamkeit oder eines zusätzlichen klinischen Nutzens präsentiert werden, der durch sie tatsächlich nicht nachgewiesen wurde.

Insbesondere wenn die klinische Frage lautet, ob eine Intervention bei einem konkreten Patienten, der bereits über eine vorbestehende Immunität verfügt und einer Hochrisikopopulation angehört, einen zusätzlichen Nutzen bietet, muss das Fehlen unmittelbar anwendbarer experimenteller Evidenz als Einschränkung der Evidenzgrundlage ausdrücklich anerkannt werden.

Eine solche Unsicherheit darf nicht durch eine automatische Extrapolation von Ergebnissen aus Populationen, epidemiologischen Situationen oder Immunitätslagen verdeckt werden, die von der aktuellen Situation wesentlich abweichen.

Bevölkerungsgruppe ist keine individuelle Diagnose

Die Zugehörigkeit zu einer Altersgruppe, einem Pflegeheim oder einer epidemiologisch definierten Risikokategorie stellt keine individuelle medizinische Diagnose dar.

Ein hochbetagter Bewohner eines Pflegeheims ist nicht allein aufgrund seines Alters oder seines Wohnortes medizinisch identisch mit allen anderen Bewohnern. Zwischen einzelnen Personen können erhebliche Unterschiede hinsichtlich Immunstatus, früherer SARS-CoV-2-Infektionen, Komorbiditäten, Gebrechlichkeit, Medikamenten, Lebenserwartung, Expositionsrisiko und persönlicher Zielsetzungen bestehen.

Eine populationsbezogene Empfehlung kann solche individuellen Unterschiede nicht vollständig abbilden.

Daher darf die klinische Entscheidung nicht in die blosse Anwendung einer administrativ definierten Bevölkerungsgruppe umgewandelt werden. Wenn die verfügbare Evidenz keine hinreichende Beurteilung des Verhältnisses von erwartetem Nutzen und möglichen Risiken für den konkreten Patienten erlaubt, muss diese Unsicherheit offen kommuniziert und in den klinischen Entscheidungsprozess sowie in die informierte Einwilligung einbezogen werden.

Ärztliche Verantwortung und informierte Einwilligung

Die Verantwortung für die individuelle therapeutische Entscheidung bleibt an die Arzt-Patienten-Beziehung und an das Prinzip der informierten Einwilligung gebunden.

Eine administrative oder epidemiologische Empfehlung darf weder in eine automatische Verordnung umgewandelt werden noch das klinische Urteil des Arztes ersetzen, der den konkreten Patienten kennt.

Gerade bei Menschen mit hohem Alter und erhöhter Vulnerabilität ist dies von besonderer Bedeutung. Je grösser die Unsicherheit hinsichtlich des zusätzlichen Nutzens einer Intervention ist, desto höher sind die Anforderungen an die Individualisierung der Entscheidung, die Transparenz über die Grenzen der verfügbaren Evidenz und die Achtung der Autonomie des Patienten.

Die Entscheidung sollte deshalb nicht lauten:

„Die Person gehört zur empfohlenen Alters- oder Risikogruppe, daher soll sie geimpft werden.“

Die wissenschaftlich und medizinisch angemessenere Frage lautet:

„Welchen zusätzlichen klinischen Nutzen kann diese konkrete Intervention bei diesem konkreten Patienten unter den heutigen epidemiologischen und immunologischen Bedingungen erwarten lassen, welche Risiken bestehen, und ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis für diesen Patienten ausreichend belegt?“

Das ist keine Ablehnung evidenzbasierter Medizin. Im Gegenteil: Es ist die konsequente Anwendung ihrer Grundprinzipien.

Eine populationsbezogene Empfehlung kann das ärztliche Gespräch unterstützen. Sie kann dieses Gespräch jedoch nicht ersetzen und aus einer lediglich angenommenen populationsbezogenen Nutzenhypothese keinen nachgewiesenen individuellen klinischen Nutzen machen.

Wo direkte Evidenz fehlt, muss Unsicherheit als Unsicherheit bezeichnet werden. Sie darf weder als Wirksamkeitsnachweis noch als individuelle Indikation ausgegeben werden.

Gerade darin liegt der Unterschied zwischen evidenzbasierter Medizin und der blossen Anwendung administrativer Empfehlungen.

Es muss unsere Schuld sein, wenn die Glocken, die für die Menschheit läuten, nicht einen fröhlichen und harmonischen Klang machen

LD Dr. med. D.Sc. Sergio U. Dani (*)

“We live in a society absolutely dependent on science and technology and yet have cleverly arranged things so that almost no one understands science and technology. That’s a clear prescription for disaster.” ― Carl Sagan

“The fact that an opinion has been widely held is no evidence whatever that it is not utterly absurd; indeed in view of the silliness of the majority of mankind, a widely spread belief is more likely to be foolish than sensible.” ― Bertrand Russell, 1929: Marriage and Morals, Ch. 5

Die Coronavirus-Pandemie machte erneut etwas Beunruhigendes für die Menschheit deutlich: Die Hegemonie der Unwissenheit in der Führung unseres Lebens. Sofort begannen Millionen von Laien, die Realität selbständig zu interpretieren und Normen mit der Geschwindigkeit des Internets zu diktieren, als wären sie Experten auf dem Gebiet der Epidemiologie und Medizin.

Manche Journalisten, Politiker, Beamter und Opportunisten aller Art zwingen Regierungen oft dazu, extreme, antidemokratische und unwissenschaftliche Massnahmen zu ergreifen, einschliesslich der erzwungenen Eingrenzung der Bevölkerung, die nicht nur die Auswirkungen der Pandemie auf Risikogruppen verschärfen. Sie führen auch Millionen von Menschen zur Arbeitslosigkeit, psychische Krankheiten, Frustration, Hass, Prostitution und Gewalt, und die Gesellschaft insgesamt zur Rezession, Versorgungskrise, Verschuldung und Verschlechterung der sozialen Ungleichheiten.

Die hohe Infektiosität und geringe Letalität des Coronavirus SARS-CoV-2, des Erregers der COVID-19 erklärt, warum es sich schnell auf dem Planeten verbreitet hat, wo es mindestens seit Oktober 2019 im Umlauf ist. Kinder und die meisten gesunden Erwachsenen und älteren Menschen sind nicht gefährdet, an dem Virus zu sterben. Ein Grossteil der Menschen, die sich mit dem Virus infizieren, zeigen nicht einmal Symptome der Infektion. Ein Teil der Infizierten zeigen leichte grippeähnliche Symptome. Patienten mit Komorbiditäten, insbesondere chronischen Lungen- und Herzerkrankungen und schlecht kontrolliertem Diabetes, sowie immunabgeschwächte- einschliesslich älteren Menschen stellen die Bevölkerungsgruppe dar, bei der das Risiko für Komplikationen von COVID-19 relativ erhöht ist.

Ärzte und nur Ärzte sind die Menschen in unserer modernen Gesellschaft, die gezielt dafür ausgebildet sind, Krankheiten zu verhindern, zu diagnostizieren und Kranke zu behandeln. Im einen gut funktionierenden Gesundheitssystem, sollte die überwiegende Mehrheit der Behandlungen erfolgreich und kostengünstig auf dem Grundversorgerebene durchgeführt werden. Allerdings im 21. Jahrhundert glauben immer wieder Disqualifizierte und Unerfahrene aller Art, in der Lage zu sein, die Tätigkeiten und Privilegien der Ärzte einschränken zu können. Das Ergebnis einer solchen Einmischung geht über die Gesundheitsschädigung hinaus und destabilisiert die Wirtschaft und die Gesellschaft selbst.

Die Verantwortung von uns Ärzten ist es, unsere Patienten darüber zu informieren, dass COVID-19 eine Viruserkrankung ist, die leicht zu diagnostizieren und in den allermeisten Fällen – seltene schwere Verläufe begegnen uns ja auch bei anderen Erkrankungen – leicht zu behandeln ist, ohne dass drastische Prophylaxemassnahmen erforderlich sind, die von manchen Regierungsleuten, Politikern, Journalisten und sogar einigen ärztlichen Kollegen, die oft nicht über eine ausreichende wissenschaftliche oder medizinische Qualifikation verfügen, von der Bevölkerung gefordert werden. Die Folgen dieser ungerechtfertigten Massnahmen sind eine Reihe von schädlichen Kollateraleffekten für das bio-psycho-soziale Wohlbefinden der Bevölkerung, Effekte, die eine grössere Wirkung haben als COVID-19 selbst.

Wir Ärzte haben die Pflicht, jede willkürliche Massnahme gegen unsere Patienten sowie gegen uns selbst zu kritisieren, unsere Patienten und Kollegen zu erziehen und zu schützen, indem wir unsere wissenschaftlichen, technologischen und menschlichen Fähigkeiten in ihren Sinnen einsetzen, besonders wenn unsere qualifizierte Interpretation der Realität nicht gerade dem Main-Stream entsprechen.

Wie Albert Camus schrieb, ist „die Rolle des Arztes die eines Zeugen – authentisch die Realität der Menschheit zu bezeugen und sich gegen die Schrecken der politischen Untätigkeit auszusprechen…. Das einzige Verbrechen, das der Unmenschlichkeit gleichkommt, ist das Verbrechen der Gleichgültigkeit, des Schweigens und des Vergessens.» [1]

Die Äusserung unserer Meinung ist zulässig, als Ärzte sind wir berechtigt, eine andere Meinung zu vertreten als die herrschende, wenn immer wir es für richtig halten. Wir dürfen niemals zulassen, dass irgendjemand, insbesondere unqualifizierte Menschen, Regierungen oder Ideologien, in unsere Berufsausübung eingreifen oder sich in die Arzt-Patienten-Beziehung einmischen.

Wir Ärzte sind die einzigen, die für die Vorbeugung, Diagnose und Behandlung der Gesundheitsprobleme unserer Patienten verantwortlich sind, und wir müssen diese Verantwortung durchsetzen, unter Androhung des Vorwurfs der Nachlässigkeit, des Kunstfehlers und sogar des Schadens.

«Die Schlussfolgerung, die wir aus einer analytischen Untersuchung der Unterschiede zwischen uns und anderen Tieren ziehen können, ist sicherlich diese: dass die Glocken, die für die Menschheit läuten, – die meisten jedenfalls – wie die Glocken der Alpenkühe sind; sie sind an unseren eigenen Hälsen befestigt, und es muss unsere Schuld sein, wenn sie nicht einen fröhlichen und harmonischen Klang machen.» [2]

Eine kürzere Version dieses Artikels ist in der Zürcher Ärztezeitung erschienen: Dani SU. Leser-Meinungen. Zürcher Ärztezeitung Nr. 1, März 2021, Seite 14.

(*) LD Dr.med. D.Sc. Sergio U. Dani
Praktischer Arzt FMH, Allgemeinmedizin
Goethestrasse 16, CH-8001 Zürich
E-Mail: sergio.dani@hin.ch
Tel.: +41 44 262 12 44
www.praxisdani.ch

Mitglied von:
. AGZ-Ärztegesellschaft des Kantons Zuerich
. Aletheia-Medizin und Wissenschaft für Verhältnismässigkeit
. FMH-Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
. GDNÄ-Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Ärzte
. VSAO-Verein Schweizerischer Assistenz und Oberärze
. zmed-Zürcher Ärzte Gemeinschaft AG

Referenzarbeiten:

[1] James Orbinski, An Imperfect Offering: Humanitarian Action in the Twenty-first Century

[2] Peter Brian Medawar. The future of man. Lecture 6, delivered in 1959 and reproduced in Medawar, P. B., The Threat and the Glory. Edited by David Pike, Oxford University Press, Oxford, UK (1991).

Nasenspülung

Tägliches Nasenspülen mit 0,9% Kochsalzlösung schützt vor Erkältungen, Grippe und Heuschnupfen.

So lautet das Fazit einer Studie der medizinischen Hochschule Hannover aus dem Jahre 2003 (Schmidt et al., 2003). An der 6monatigen Studie nahmen über 600 Freiwillige teil. Eine Gruppe spülte ihre Nase drei Monate lang täglich mit einer lauwarmen Kochsalzlösung und nahm in den folgenden 3 Monaten eine Plazebopille (ein Scheinmedikament). Die Freiwilligen der zweiten Gruppe absolvierten die gleiche Prozedur aber in umgekehrter Reihenfolge.

Wie die anschließende Analyse von Tagebüchern und Fragebögen ergab, reduzierten die regelmässigen Salzspülungen das Erkrankungsrisiko für erkältungsbedingte Beschwerden wie Rachen- und Halsschmerzen, vermehrte Schleimbildung und «verstopfte Nase» um fast ein Viertel. Das Risiko für Grippeerkrankungen sank um 31,5%, das für Heuschnupfensymptome um fast 20%.
Vom Erfolg der Maßnahmen waren 80% der Studienteilnehmer überzeugt; 90% von Ihnen wollen sich auch weiterhin regelmäßig die Nase spülen.

Für Nasenspülungen können Sie sich die Salzlösung selbst herstellen: Sie geben einen gestrichenen Teelöffel reines Meersalz auf einen halben Liter warmes Wasser oder einen halben Teelöffel auf einen viertel Liter bzw. auf einen Trinkbecher Wasser. Im Zweifelsfall verwenden Sie lieber etwas mehr Salz als zu wenig. Alternativ erhalten sie fertige Salzlösungen auch in der Apotheke (isotone Kochsalzlösung) .

Material:
Sie benötigen neben der Salzlösung eine Nasendusche (Apotheke) oder ein Nasenkännchen. Ersatzweise können Sie die Salzlösung auch aus einem Glas oder Becher oder der hohlen Hand in das jeweilige Nasenloch ziehen.

Und so geht’s: Bei zur Seite gedrehtem und zur Gegenseite geneigtem Kopf wird die Tülle der Spülkanne in eines der Nasenlöcher eingeführt und diese dann so weit angehoben, dass die Lösung durch die Haupthöhle der Nase läuft, das hintere Ende der Nasenscheidewand umspült und aus dem Nasenloch der Gegenseite wieder austritt. Geatmet wird in dieser Zeit durch den Mund. Falls Wasser dabei in den Rachen läuft, wird ausgespuckt. Anschliessend sollte man die Nasenlöcher sanft ausschnäuzen und dann die Prozedur auf der Gegenseite wiederholen.

Referenzarbeit:

Thomas Schmidt, Friedrich Wilhelm Schwartz, Eva Maria Bitzer, Hans Dörning, Thomas Grobe, Christoph Lorenz unter Mitarbeit von Bernt-Peter Robra, Haiko Lüpsen, Elke Raum, Bahattin Okuyucu, Olaf Hayer. Die GEK-Nasendusche. Forschungsergebnisse zu ihrer physiologischen Wirkung und zur gesundheitsökonomischen Bewertung. Schwäbisch Gmünd, Oktober 2003.

Quelle: https://praxis-widderich.de/Infos/Erkaeltung/Nasenspuelung.htm

Weiterführende Literatur:

Ragab A, Farahat T, Al-Hendawy G, Samaka R, Ragab S, El-Ghobashy A. Nasal saline irrigation with or without systemic antibiotics in treatment of children with acute rhinosinusitis. Int J Pediatr Otorhinolaryngol. 2015;79(12):2178-86. doi: 10.1016/j.ijporl.2015.09.045.

Hermelingmeier KE, Weber RK, Hellmich M, Heubach CP, Mösges R. Nasal irrigation as an adjunctive treatment in allergic rhinitis: a systematic review and meta-analysis. Am J Rhinol Allergy. 2012 Sep-Oct;26(5):e119-25. doi: 10.2500/ajra.2012.26.3787.

Marchisio P, Varricchio A, Baggi E, Bianchini S, Capasso ME, Torretta S, Capaccio P, Gasparini C, Patria F, Esposito S, Principi N. Hypertonic saline is more effective than normal saline in seasonal allergic rhinitis in children. Int J Immunopathol Pharmacol. 2012 Jul-Sep;25(3):721-30.

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